Haumer Force Group – Transport & Dienstleistungen
Holzschnitt • Winterdienst • Hausmeisterservice • Transporte
1. Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge, Lieferungen und Dienstleistungen zwischen der Haumer Force Group (nachfolgend „Auftragnehmer“) und ihren Kunden (nachfolgend „Auftraggeber“).
(2) Abweichende oder ergänzende Bedingungen des Auftraggebers gelten nur mit schriftlicher Zustimmung.
2. Vertragsabschluss
(1) Angebote sind freibleibend und unverbindlich.
(2) Ein Vertrag kommt durch schriftliche, elektronische oder mündliche Bestätigung zustande.
(3) Änderungen oder Erweiterungen bedürfen der Bestätigung durch den Auftragnehmer.
3. Leistungsumfang
Der Auftragnehmer bietet u. a.:
Transportleistungen
Holzschnitt, Baumpflege, Rodung, Holztransport
Winterdienst
Hausmeisterservice und Objektbetreuung
verschiedene handwerkliche und technische Dienstleistungen
Der genaue Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Auftrag.
4. Preise und Zahlungsbedingungen
(1) Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer, sofern nicht anders angegeben.
(2) Rechnungen sind innerhalb von 2 Werktagen ohne Abzug zu begleichen.
(3) Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen sowie Mahngebühren erhoben.
(4) Zusatzkosten für Material, Entsorgung, Maschinen, Sonderarbeiten oder externe Dienste werden separat berechnet.
5. Pflichten des Auftraggebers
(1) Der Auftraggeber sorgt für freien, sicheren Zugang zum Arbeitsbereich.
(2) Der Auftraggeber stellt während der gesamten Arbeitsdauer kostenfrei Wasser und Strom zur Verfügung, sofern diese Leistungen für die Arbeit benötigt werden.
(3) Der Auftraggeber ist für das Einholen gesetzlich erforderlicher Genehmigungen (z. B. Baumfällgenehmigungen) verantwortlich.
(4) Der Auftraggeber stellt sicher, dass keine Gefahren für Personal, Geräte oder Dritte bestehen.
6. Holzschnitt, Baumarbeiten & Sicherheitsbestimmungen
(1) Arbeiten erfolgen nach den geltenden Sicherheitsvorschriften.
(2) Bei Witterungsrisiken (Sturm, Eis, Regen usw.) dürfen Arbeiten verschoben oder abgebrochen werden.
(3) Für Schäden an nicht sichtbaren oder unterirdischen Leitungen wird nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit gehaftet.
7. Winterdienst
(1) Der Winterdienst erfolgt nach vereinbarten Intervallen.
(2) Absolute Sicherheit kann bei extremen Wetterlagen nicht gewährleistet werden.
(3) Der Auftraggeber ist verpflichtet, regelmäßige Kontrollen der Verkehrssicherungspflichten durchzuführen.
8. Transportleistungen
(1) Haftung für Transportschäden besteht nur, wenn der Auftragnehmer die Ladungssicherung übernimmt.
(2) Erfolgt die Sicherung durch den Auftraggeber, entfällt jegliche Haftung des Auftragnehmers.
(3) Lieferzeiten können sich wetter-, verkehrs- oder technisch bedingt verschieben.
9. Haftung
(1) Der Auftragnehmer haftet nur für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden.
(2) Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung wesentlicher Pflichten.
(3) Haftung für Folgeschäden ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
10. Gewährleistung
(1) Der Auftraggeber prüft die Leistung unmittelbar nach Ausführung.
(2) Offensichtliche Mängel sind innerhalb von 7 Tagen schriftlich zu melden.
(3) Der Auftragnehmer ist zur Nachbesserung berechtigt.
11. Kündigung / Stornierung
(1) Eine kostenlose Stornierung ist ausgeschlossen.
(2) Ab Auftragserteilung trägt der Auftraggeber alle bis dahin entstandenen Kosten, insbesondere:
Planung, Organisation, Verwaltung
Personal- und Fahrzeugdisposition
Materialbestellungen
Maschinenreservierungen
Besichtigungen und Vorarbeiten
(3) Bei Stornierung am Ausführungstag oder wenn Personal/Fahrzeuge bereits unterwegs sind, kann bis zu 100 % der Auftragssumme berechnet werden.
(4) Bei wiederkehrenden Dienstleistungen gelten die im Vertrag vereinbarten Kündigungsfristen.
12. Eigentumsvorbehalt
Gelieferte Materialien bleiben bis zur vollständigen Zahlung Eigentum des Auftragnehmers.
13. Datenschutz
Daten werden ausschließlich zur Vertragsabwicklung genutzt und nur weitergegeben, wenn dies gesetzlich vorgeschrieben oder für die Leistungserbringung notwendig ist.
14. Gerichtsstand & Schlussbestimmungen
(1) Gerichtsstand ist der Sitz des Auftragnehmers, sofern gesetzlich zulässig.
(2) Ungültige Klauseln werden durch gesetzlich entsprechende Regelungen ersetzt.
(3) Der Vertrag bleibt im Übrigen gültig.
- Inhaber: Florian Haumer
- Wesseler Strasse 16
- 48249 Dülmen-Buldern
- KFZ Begutachtung-Transport - Lohnarbeit
- service.haumer@gmail.com
- http://haumertransporte.de/
- Tel. 0176 77 80 21 87